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unsere Bienen bestäuben für Sie

 

Bienenverkehr muss deklariert werden

Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbracht werden, muss der Imker dies dem Inspektor des alten sowie des neuen Standortsmelden. Der Bieneninspektor des alten Standortes führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch.
Das verstellen von Begattungskästchen auf eine Belegstation muss nicht gemeldet werden.

Art. 20 der Tierseuchenverordnung: Wer Bienenvölker hält, kauft, verkauft oder verstellt muss eine Bestandeskontrolle führen. Darin sind sämtliche Zu- und Abgänge einzutragen. Der/die Unterzeichnete bezeugt, dass keine der Standortveränderungen seuchenpolizeiliche Vorschriften oder Massnahmen entgegenstanden und dass ihm/ihr keine Tatsachen bekannt waren, welche die Gefahr einer Seuchenverschleppung begründen konnten. Das Verbringen von Bienen in einen anderen Bieneninspektionskreis wurde vorgängig dem Bieneninspektor des alten und des neuen Standorts gemeldet. Diese Bestandeskontrolle wird bei der nächsten Völkerzählung im April 2014 wieder eingesammelt!

 Information zur "amtlichen Kontrolle in der Primärproduktion Bienen" PDF Download

Ab 2017 werden jährlich rund 10 Prozent der Imkereien einer Primärkontrolle wie unten beschrieben unterzogen. Die Kontrollen werden jeweils vorangekündigt.


Hygiene in der Primärproduktion - Zielsetzung:

Die hygienische und einwandfreie Gewinnung von Bienenprodukten (z.B. Honig) ist gewährleistet.

Kontrollpunkte:

  • Die leeren Brut- Honigwaben sind in Lebensmitteltauglichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral und frei von Schädlingen gelagert.
  • Der Honig wird ordnungsgemäss gewonnen, verarbeitet und gelagert.
  • Der Honigverkauf kann nachvollzogen werden, Menge und Empfänger sind dokumentiert.
  • Weitere Aspekte der Hygiene der Primärproduktion

Tierarzneimittel - Zielsetzung:

Der korrekte und fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln ist gewährleistet

Kontrollpunkte:

  • Es werden ausschliesslich zugelassene Mittel und Methoden angewendet.
  • Tierarzneimittel werden korekt aufbewahrt und über die Anwendung wird Buch geführt.
  • Weitere Aspekte Tierarzneimittel

Tiergesundheit - Zielsetzung:

Die nötigen Vorkehrungen werden getroffen, um die Bienen gesund zu erhalten.

Kontrollpunkte:

  • Die Bienenvölker sind gesund.
  • Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr ausgeht.
  • Die Varroamilbe wird wirksam bekämpft und der Befall überwacht.
  • Die Bienenvölker werden regelmässig auf klinische Anzeichen von Faul- und Sauerbrut kontrolliert und bei Verdacht werden die nötigen Massnahmen getroffen.
  • Weitere Aspekte Tiergesundheit

Tierverkehr - Zielsetzung:

Die Bienenhaltung ist ordnungsgemäss registriert und der Bienenverkehr ist nachvollziehbar

Kontrollpunkte:

  • Die Bienenstände sind korrekt gemeldet und jeder Bienenstand ist von aussen gut sichtbar und ordnungsgemäss gekennzeichnet.
  • Die Bestandeskontrolle wird vorschriftgemäss geführt.
  • Weiter Aspekte Tierverkehr


 

Dok Tiergesundheit Bereich Bienen
Tiergesundheit Bereich Bienen.pdf (186.13KB)
Dok Tiergesundheit Bereich Bienen
Tiergesundheit Bereich Bienen.pdf (186.13KB)


Formular Bienenverkehr innerhalb der Schweiz
Bienenverkehr_innerhalb_Schweiz.pdf (305.73KB)
Formular Bienenverkehr innerhalb der Schweiz
Bienenverkehr_innerhalb_Schweiz.pdf (305.73KB)


Neuer Bienenstand melden an:

Melchior Huber 
E-mail: bieneninspektor(at)bzv-werdenberg.ch


 
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