BZV-Werdenberg.ch
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unsere Bienen bestäuben für Sie

 

Hier haben wir die wichtigsten Dokumente aufgeschaltet.
Jeder Imker ist verpflichtet die Dokumente zu führen um bei einer Kontrolle vorweisen zu können.

Bestandeskontrolle:


Bestandeskontrolle-Bienen-SG
Bestandeskontrolle Bienenv lker SG.docx.doc (84.71KB)
Bestandeskontrolle-Bienen-SG
Bestandeskontrolle Bienenv lker SG.docx.doc (84.71KB)






Bienenregistrierung
20090819_Bienenregistrierung_de.pdf (64.15KB)
Bienenregistrierung
20090819_Bienenregistrierung_de.pdf (64.15KB)



Checkliste und Pflichten
Checkliste_Pflichten_TSG_TSV_SBZ-02-2010.pdf (70.7KB)
Checkliste und Pflichten
Checkliste_Pflichten_TSG_TSV_SBZ-02-2010.pdf (70.7KB)



Bienenverkehr:

Bienenverkehr in der Schweiz Word Dok
Bienenverkehr innerhalb der Schweiz(4).docx (73.79KB)
Bienenverkehr in der Schweiz Word Dok
Bienenverkehr innerhalb der Schweiz(4).docx (73.79KB)


Mutationsformular Bienenstände:

Bienenstandort melden
Mutationsformular Bienenstand.pdf (44.4KB)
Bienenstandort melden
Mutationsformular Bienenstand.pdf (44.4KB)



Betriebskontrolle:


Honigqualität:

Honigreglement 2023
Honigreglement_apisuisse_01.01.2023.pdf (262.92KB)
Honigreglement 2023
Honigreglement_apisuisse_01.01.2023.pdf (262.92KB)



Kennzeichnung von Honig
Kennzeichnung+Honig_20110725.pdf (18.85KB)
Kennzeichnung von Honig
Kennzeichnung+Honig_20110725.pdf (18.85KB)



Mindesthaltbarkeit vom Honig
MindesthaltbarkeitHonig_d.pdf (36.81KB)
Mindesthaltbarkeit vom Honig
MindesthaltbarkeitHonig_d.pdf (36.81KB)





Medikamente: Direktlink zu Apiservice

Liebe Imker/Innen

Die Vorschriften für die Buchführung in der Bienenhaltung wurden den gesetzlichen Anforderungen bei anderen Tierhaltungen angeglichen. Eigentlich bereits seit Inkrafttreten der revidierten Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27) am 01.07.2022 sind Imkerinnen und Imker verpflichtet, über Tierarzneimittel Buch zu führen: Der Kauf von Arzneimitteln, deren Einsatz sowie eine allfällige Entsorgung müssen dokumentiert sein, damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

Bisher waren dazu aber weder Vorlagen noch klare Angaben seitens Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorhanden. Dies ist nun anders. Das BLV hat ein offizielles Informationsschreiben verfasst und stellt seit kurzem eine aktualisierte Vorlage für das Behandlungsjournal und neu auch für die Inventarliste Tierarzneimittel Bienen zur Verfügung (PDF oder Word-Vorlage).

Das neue Behandlungsjournal löst das bisherige ab sofort ab. Neu müssen Tierarzneimittel und deren Entsorgung zudem in Form einer Inventarliste erfasst werden. 


 

 
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